Sexualisierte Gewalt und andere Gewaltformen stellen gesamtgesellschaftlich wie auch im organisierten Sport ein erhebliches Problem dar. Nicht zuletzt wurden auch in der jüngsten Vergangenheit im nationalen und internationalen Leistungs- und Spitzensport zahlreiche Fälle schwersten Missbrauchs bekannt. Von diesem Missbrauch betroffene Athleten*innen haben nicht selten ihr Leben lang unter den Folgen dieser Übergriffe und Straftaten zu leiden.
Gesetzlich und moralisch verpflichtet
Als Verantwortliche im Nachwuchsleistungssport sind wir gesetzlich und moralisch verpflichtet, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die bei uns lebenden und trainierenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einem möglichst sicheren Umfeld ihre sportliche, schulische und soziale Entwicklung vollziehen können. Dazu soll dieses Schutzkonzept seinen wichtigen Beitrag leisten.
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept bauen wir auf ein erstes Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt aus dem Jahr 2012 auf. Die Erkenntnisse haben sich weiterentwickelt und auf diesen Erfahrungen baut unser heutiges Schutzkonzept auf. Die damalige Fokussierung auf das Thema „sexualisierte Gewalt“ wird nunmehr auch auf andere Gewaltformen ausgeweitet.
Dabei geht es um den Schutz, der alle Gewaltformen einschließt, z. B. körperliche (physische) Gewalt, die seelische (psychische) Gewalt, die sexualisierte Gewalt und sexuelle Grenzverletzungen, sowie Gewalt über digitale Wege, sowohl unter Kindern und Jugendlichen (Peergewalt), als auch von Erwachsenen gegenüber jungen Menschen.
Partizipation der Kinder und Jugendlichen
Bei der Weiterentwicklung dieses Konzeptes fand die Perspektive unserer Kinder und Jugendlichen und ihrer Bedürfnisse besondere Berücksichtigung, um deren wirksamen Schutz zu gewährleisten. Daher liegt unser Augenmerk auch auf deren Beteiligung – auch zukünftig. Denn auch dieses Schutzkonzept wird nie endgültig zu Ende entwickelt bzw. fertig gestellt sein. Neue Erkenntnisse werden auch in Zukunft eine Fortschreibung des vorliegenden Konzeptes notwendig machen, auch um sich selbst als Institution stetig zu überprüfen.
Nicht zuletzt dient dieses Schutzkonzept auch der Entwicklung und Implementierung eines grenzwahrenden Umganges innerhalb der Einrichtung mit- und untereinander, mithin einer präventiven Haltung.